Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, können Ihre gebrauchten persönlichen Gegenstände als Übersiedlungsgut (Übersiedlungsgut) abgabefrei über die Grenze gebracht werden, sofern Sie die Schweizer Zollvorschriften einhalten. Der Ablauf ist klar, sobald Sie wissen, welches Formular Sie vorlegen müssen, was als Übersiedlungsgut gilt und welche zwei Fristen über Abgaben entscheiden. Dieser Leitfaden deckt das Wesentliche für Hausrat, Fahrzeuge und Haustiere ab.
1. Wie der Wohnsitzwechsel funktioniert
Die Schweiz erlaubt Ihnen, gebrauchten Hausrat abgabefrei und ohne Mehrwertsteuer einzuführen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus dem Ausland verlegen. Die Regelung beruht auf zwei Fristen und einem Besitztest.
- Sie müssen die Waren länger als sechs Monate vor dem Umzug besessen haben. Neue, für den Umzug gekaufte Gegenstände fallen aus der Regelung und werden regulär besteuert.
- Sie müssen Ihr Übersiedlungsgut innerhalb von zwei Jahren nach dem Umzug in die Schweiz bringen. Nach diesem Fenster gelten die üblichen Zollabgaben.
- Wenn Sie Ihre Sachen in mehreren Sendungen bringen möchten, etwa weil Möbel erst später ankommen, müssen Sie die Aufteilung bei der ersten Grenzüberquerung anmelden und die gestempelten Dokumente jeder Sendung aufbewahren.
Vier Kategorien gelten als Übersiedlungsgut:
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Hausrat | Möbel, Kleidung, Küchenutensilien, Bücher, Elektronik, persönliche Gegenstände |
| Sammlungen | Kunst, Instrumente, Hobbysammlungen, Schmuck im privaten Gebrauch |
| Tiere | Eigene Haustiere (siehe Abschnitt 4) |
| Fahrzeuge | Autos, Motorräder, Boote im Eigenbesitz (siehe Abschnitt 3) |
Waren, die nicht ins Regime passen, folgen den regulären Zollregeln. Online-Bestellungen aus dem Ausland sind ein typischer Fall: Pakete unterliegen in der Regel Zoll und Mehrwertsteuer, sofern der Online-Shop die Einfuhr nicht im Voraus organisiert hat. Dies ist ein vom Umzug getrennter Vorgang.
2. Welche Unterlagen Sie an der Grenze brauchen
Sie können Ihren Hausrat direkt bei der Einreise anmelden, ohne Voranmeldung. Wichtig sind die richtigen Papiere und die Einreise bei einer Zollstelle während der Öffnungszeiten.
Dokumente im Überblick
Legen Sie an der Schweizer Zollstelle folgende Unterlagen vor:
- Formular 18.44, die offizielle Deklaration für die Verzollung von Übersiedlungsgut, ausgestellt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
- Nachweis des Umzugs, zum Beispiel Schweizer Arbeitsvertrag, neuer Mietvertrag und Abmeldebestätigung des bisherigen Wohnorts.
- Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht Staatsangehöriger der EU oder EFTA sind, oder Ihr Visum Typ D und die Bestätigung des Arbeitgebers, bis die Ausländerkarte vorliegt.
- Ein grobes Inventar Ihres Hausrats. Quittungen für neuere Gegenstände, besonders Elektronik, helfen an der Grenze beim Nachweis der Sechs-Monats-Regel.
- Ausländischer Fahrzeugausweis, wenn Sie ein Auto, Motorrad oder Boot einführen.
Mit einem internationalen Umzugsunternehmen füllt dieses das Formular 18.44 aus und erledigt die Verzollung als Teil des Umzugs. Fahren Sie selbst mit einem Mietfahrzeug, legen Sie die Unterlagen persönlich an einer besetzten Grenzstelle vor.
Auch wenn der Zoll nur ein grobes Inventar verlangt, lohnt es sich, beim Packen eine detaillierte Liste mit Werten zu führen. Sie nutzen sie später für Ihre Schweizer Hausratversicherung.
Öffnungszeiten der Zollstellen
Übersiedlungsgut kann nur an Werktagen während der publizierten Öffnungszeiten einer Zollstelle verzollt werden. Üblich sind Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr, manche Stellen haben länger geöffnet oder samstags am Vormittag. Jede Stelle publiziert ihren Fahrplan selbst. Prüfen Sie das Zollstellenverzeichnis des BAZG vor dem Grenzübertritt und wählen Sie eine besetzte Stelle statt einer unbesetzten Landstrasse.
3. Fahrzeuge
Ihr eigenes Auto, Motorrad oder Boot zählt gleich wie Möbel zum Übersiedlungsgut. Sie müssen das Fahrzeug länger als sechs Monate vor dem Umzug besessen und genutzt haben und es an der Grenze auf Formular 18.44 deklarieren, den ausländischen Fahrzeugausweis in der Hand.
Nach der Verzollung muss das Fahrzeug zusätzlich innerhalb von 12 Monaten nach der Ankunft beim kantonalen Strassenverkehrsamt mit Schweizer Kontrollschildern zugelassen werden. Das umfasst eine Motorfahrzeugkontrolle, eine Schweizer Versicherung und einen Satz Schweizer Nummernschilder. Ist das Fahrzeug jünger als sechs Monate, geleast oder nicht eindeutig Ihr Eigentum, behandelt der Zoll es wie eine Neuimport-Lieferung und erhebt Abgaben und Mehrwertsteuer.
Den gesamten Ablauf finden Sie im Fahr- und Importleitfaden, inklusive Prüfung, Zulassung und Versicherung.
4. Haustiere
Die Einfuhr Ihres Haustiers in die Schweiz ist abgabefrei und Teil des Umzugs, doch das Tier muss strenge veterinärrechtliche Vorgaben erfüllen, um die Grenze legal zu überschreiten.
Hunde, Katzen und Frettchen aus der EU
- Das Tier muss gechippt sein (ISO 11784 oder 11785). Eine lesbare Tätowierung ist nur gültig, wenn das Tier vor Juli 2011 identifiziert wurde.
- Sie brauchen einen dokumentierten Nachweis der Tollwutimpfung.
- Sie brauchen einen gültigen EU-Heimtierausweis oder einen Pass eines anderen von der EU anerkannten europäischen Staates.
- Das Tier darf nach der Grenzüberquerung nicht verkauft oder an Dritte weitergegeben werden.
Für Tiere aus Drittstaaten gelten strengere Regeln, meist ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis, manchmal ein Tollwut-Titer-Test und gelegentlich eine kurze Quarantäne. Klären Sie die Anforderungen vor der Abreise mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ab.
Zusatzpflichten für Hundehalter
In der Schweiz angekommen, haben Hundehalter einige zusätzliche Pflichten:
- Melden Sie sich als Hundehalter in Ihrer Wohngemeinde an.
- Ihr Tierarzt muss den Hund innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise in der Schweizer Hundedatenbank (AMICUS) registrieren.
- Zahlen Sie die jährliche Hundesteuer. Diese wird vom Kanton festgelegt und kann auch von Grösse oder Rasse abhängen.
Bestimmte als Kampfhunde eingestufte Rassen werden kantonal geregelt, und einige Kantone verbieten spezifische Rassen ganz. Falls Ihr Hund betroffen ist, kontaktieren Sie vor dem Umzug das kantonale Veterinäramt, um die Einfuhr zu klären.
5. Häufige Fragen
6. Fazit
Der Schweizer Zoll ist streng, aber berechenbar. Wenn Ihre Güter die Sechs-Monats-Regel erfüllen, innerhalb von zwei Jahren nach dem Wohnsitzwechsel eintreffen und mit einem sauber ausgefüllten Formular 18.44 sowie den Nachweisen belegt sind, ist die Grenze meist der einfachste Teil des Umzugs. Fahrzeuge und Haustiere bringen eigene Formalitäten mit, die Logik bleibt gleich: belegen, dass das Eingeführte tatsächlich Ihnen gehört und bereits zu Ihrem Leben gehört.
Die meiste Reibung entsteht bei Gütern, die aus dem Regime fallen (frische Online-Bestellungen, grosse Alkohol- oder Tabakbestände, nicht deklariertes Bargeld über dem gesetzlichen Schwellenwert) oder bei fehlenden Papieren. Erstellen Sie das Inventar früh, nehmen Sie Mietvertrag und Bewilligungspapiere mit und planen Sie die Einreise in die Öffnungszeiten.
Nützliche Ressourcen
- Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG): offizielle Formulare, Merkblätter und Zollstellenverzeichnis
- Formular 18.44 (Deklaration Übersiedlungsgut): das Formular für die Grenze
- AMICUS Hundedatenbank: Registrierung durch den Tierarzt nach der Ankunft
- Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): Einfuhrregeln für Haustiere und Liste der kantonalen Veterinärämter